Fahrschule Dieter Sting

Informationen für Begleitpersonen

Als Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, tragen Sie große Verantwortung. Helfen Sie, dass es auf unseren Straßen sicherer wird. Unterstützen Sie die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe als Begleiter, seien Sie aufmerksam während der Fahrt.
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.
  • Achten Sie darauf, dass die jungen Fahranfänger körperlich und psychisch fit sind.
  • Begleiten Sie niemals, wenn Sie selbst nicht fit sind.
  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist.
  • Greifen Sie niemals selbst in die Fahrtätigkeit ein. Sie sind kein "Fahrlehrer" und auch kein "Hilfsfahrlehrer".
  • Weisen Sie den Fahranfänger darauf hin, wenn er andere gefährdet (hohe Geschwindigkeit, dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße etc.).
  • Führen Sie als Begleiter immer Ihren Führerschein mit sich.
  • Wenn Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für das begleitete Fahren genutzt wird.

Sollten Sie Bedenken oder Fragen haben, können Sie uns gern ansprechen! Kontakt

Anforderungen an die Begleitpersonen

  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Die Begleiter dürfen höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
  • Mit der Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.

 

Informationen entnommen aus:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schule/Erziehung/Fschein17/#A_3 (aufgerufen am 03.02.2011)

► Alle Angaben ohne Gewähr. Die Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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